Mit den im Zusammenhang mit der Liegenschaft in B ausgestellten Renovationsrechnungen wurde über das ganze Jahr ein Honorar von total Fr. 24'000.-- für Planung und Bauleitung bei Umbau, Wohnungsrenovation, Fassadenrenovation und Dachsanierung eingefordert. Detaillierte Aufstellungen, anhand derer sich die Angemessenheit der Entschädigungen überprüfen liesse, liegen aber nicht vor. Bei den Verwaltungsrechnungen an Ehemann und Schwiegersohn fehlt, abgesehen vom Hauswarthonorar, eine nähere Umschreibung der ausgeführten Tätigkeiten ebenfalls. Entsprechende Verträge oder Auftragsbestätigungen sind nicht aktenkundig.