Aufstellungen über Aktiven und Passiven, wie vom Gesetz verlangt wird, fehlen für 2004 bis 2006. In den Unterhaltsrechnungen an den Ehemann für die Liegenschaft in A ist die Rede von Durchführung und Organisation aller notwendigen Betriebs- und Unterhaltsarbeiten (Heizung, Wirtschaftsraum, Küchen, Schwimmbad, Garten, Pergola, Dach). Mit den im Zusammenhang mit der Liegenschaft in B ausgestellten Renovationsrechnungen wurde über das ganze Jahr ein Honorar von total Fr. 24'000.-- für Planung und Bauleitung bei Umbau, Wohnungsrenovation, Fassadenrenovation und Dachsanierung eingefordert.