Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten werden die zuvor generierten Einkünfte (2004 Fr. 37'800.--, 2005 Fr. 9'000.--) wieder in Abzug gebracht. Ohne Berücksichtigung der "Berufsausgaben" (Honorare/Löhne, Büro, Telefon, Büromaterial, etc.) ergäbe sich ein Nullsummenspiel, mit diesen Ausgaben würde allerdings eine Verminderung des steuerbaren Einkommens resultieren. Eine Absicht der Gewinnerzielung ist nicht ersichtlich.