Berücksichtigt darin seien ihre Leistungen an den Grundstücken ihres Ehemannes von Fr. 9'000.-- (in A) und Fr. 28'800.-- (in B). Dadurch würden sich die Unterhaltskosten für die Liegenschaft in A um Fr. 10'344.-- (2004) bzw. Fr. 9'542.05 (2005) und für die Liegenschaft in B um Fr. 38'809.-- erhöhen. Es handle sich dabei um Leistungen eines Ehegatten am Grundstück des anderen Ehegatten, also um Einkünfte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und gleichzeitig um abzugsfähige Verwaltungs- und Unterhaltskosten für ihren Ehemann.