Das Wesen der Steuerumgehung liegt darin, dass durch ein bestimmtes Vorgehen absichtlich von Vornherein ein Tatbestand geschaffen wird, der die Voraussetzungen einer Besteuerung nicht eintreten lässt oder den Umfang der geschuldeten Steuer vermindert. Das Hauptgewicht liegt auf dem subjektiven Moment der Absicht der unerlaubten Steuerersparnis, was zwangsläufig zu einer Differenzierung zwischen erlaubter und unerlaubter Steuerersparnis führt. In einer erlaubten Steuerersparnis kann keine Steuerumgehung erblickt werden; es ist ein "Gebot vernünftigen Haushaltens".