berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Unter den Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit fällt allgemein jede Tätigkeit, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. Hauptmerkmale sind dabei das nach aussen in Erscheinung tretende, organisierte Zusammenbringen von Arbeitsleistung und Kapitaleinsatz (Weidmann/Grossmann/Zigerlig, a.a.O., S. 45). Mit dem Erfordernis der Arbeit wird ein effektives Tätigwerden verlangt, entweder des selbständig Erwerbenden selber oder eines Angestellten.