Sie hatten Gelegenheit, zu den umstrittenen Veranlagungen auch in materieller Hinsicht Stellung zu nehmen. Die Verletzungen der Verfahrensvorschriften werden jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein (vgl. unter E. 4.a). 3.- In materieller Hinsicht sind die Einkünfte der Rekurrentin aus selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die damit zusammenhängenden Liegenschaftsunterhaltskosten zu prüfen.