Mit Entscheiden vom 14. April 2010 wies die Vorinstanz die Einsprachen betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2004, 2005 und 2006 ab. In den Begründungen wurde ausgeführt, die Rekurrenten seien der Auflage zur Einreichung von Unterlagen vom 25. Januar 2010 nicht nachgekommen. Eine selbständige Tätigkeit könne somit im Nachhinein nicht akzeptiert werden.