Mit drei Schreiben vom 25. Januar 2010 zu den Steuerperioden 2004, 2005 und 2006 forderte die Vorinstanz die Rekurrenten auf, die Einsprachen mit diversen Unterlagen (Belege zum Eingang der Honorare der selbständigen Erwerbstätigkeit, Belege zu den Berufsausgaben, Nachweis der gefahrenen Autokilometer, Mietvertrag Büro in C, etc.) bis 12. Februar 2010 zu ergänzen. Mit drei Schreiben vom 12. Februar 2010 teilten die Rekurrenten dem Gemeindesteueramt A mit, dass ihnen infolge Abwesenheit sowie anderer fristgebundener Aktivitäten eine so kurzfristige Erledigung nicht möglich sei. Sie seien jedoch bemüht, den Wünschen der Vorinstanz in den nächsten 30 Tagen nachzukommen.