Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N 45 zu Art. 114 DBG). c) Mit Schreiben vom 14. Oktober 2009 erhoben die Rekurrenten gegen die Veranlagungen der Steuerjahre 2004, 2005 und 2006 Einsprache und ersuchten sinngemäss um Ansetzung einer Frist zur Begründung der Einsprachen. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2009, das sich nur bei den Unterlagen der Rekurrenten, nicht jedoch in den Steuerakten befindet, setzte der zuständige Steuerkommissär den Rekurrenten Frist bis 20. November 2009, um Anträge, Sachverhaltsdarstellungen und Begründungen zu den Einsprachen nachzureichen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass eine weitere Fristerstreckung abgelehnt werden müsste.