Die Frage nach den Folgen einer Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften wird vom Verwaltungsrechtspflegegesetz nicht beantwortet. Lehre und Praxis gehen davon aus, dass die Verletzung von grundlegenden Verfahrensvorschriften in der Regel zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung oder des angefochtenen Entscheides führen muss, da die Einhaltung dieser Vorschriften formeller Natur ist. Ausnahmsweise kann die Verletzung solcher Vorschriften geheilt werden. Im Allgemeinen ist eine Heilung aus Gründen der Prozessökonomie dann zulässig, wenn dem Betroffenen daraus kein Nachteil erwächst werden. Das Bundesgericht lässt in Ausnahmefällen die Heilung des