Im Schrifttum wird postuliert, dass der Einsichtsberechtigte Anspruch auf Herstellung und Aushändigung von Aktenkopien zu einem angemessenen Tarif haben sollte; es sei denn, für die Behörde resultiere daraus ein unverhältnismässiger Aufwand, dessen Vermeidung dem Interesse des Einsichtsberechtigten vorgeht (Dubach, a.a.O., S. 164 ff.).