einem Pensionär könne erwartet werden, dass er einer solchen Einforderung innerhalb von 40 Tagen nachkomme. Die Rekurrenten verfügten offensichtlich über die von ihnen verlangten Steuerdeklarationen, nachdem sie zusammen mit der Rekursergänzung Auszüge daraus eingereicht hätten. Aus den Datumsangaben sei ersichtlich, dass sie die Steuererklärungen 2005 und 2006 nachträglich am Computer abgeändert hätten. Zudem sei auf den Veranlagungsverfügungen vom 16. September 2009 ersichtlich, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte