Ebenso habe die Gemeinde C jährlich Tourismusförderungsabgaben erhoben. Der Eventualantrag wurde dahingehend ergänzt, dass die selbständige Tätigkeit gemäss den nachgereichten Steuerdeklarationen im Umfang von Fr. 22'142.-- (Nettoeinkünfte 2004), Fr. 2'330.-- (Nettoeinkünfte 2005) und Fr. 19'558.-- (Nettoeinkünfte 2006) zu berücksichtigen, die Kosten für das Büro in C mit entsprechender Infrastruktur und den übrigen Berufsausgaben im Umfang von Fr. 20'058.-- (2004), Fr. 12'930.-- (2005) und Fr. 26'532.-- (2006) zu genehmigen, die am 18. Dezember 2009 nachgereichten Steuerdeklarationen zu übernehmen (steuerbares Einkommen 2004 Fr. Null, 2005