(Einsprache-Ergänzungen inklusive neu eingereichte Steuererklärungsformulare mit diversen Abweichungen zu den Veranlagungen sowie Aufstellungen zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin), 6/10 (Belege zu den gefahrenen Autokilometern aus dem Einsprache-Verfahren) und 6/20 (neue Belege zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin). Für den Fall einer materiellen Beurteilung durch die Verwaltungsrekurskommission verlangten die Rekurrenten, dass ihnen Akteneinsicht zu gewähren und danach eine angemessene Frist zur Einreichung einer Ergänzung zu gewähren sei.