unverändert, dass die Veranlagungen der Jahre 2004, 2005 und 2006 unter Berücksichtigung sämtlicher Unterlagen betreffend die Jahre 2004, 2005 und 2006 durch die Verwaltungsrekurskommission zu beurteilen seien. Dabei verwiesen sie auf die act. 6/8 (Einsprache-Ergänzungen inklusive neu eingereichte Steuererklärungsformulare mit diversen Abweichungen zu den Veranlagungen sowie Aufstellungen zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin), 6/10 (Belege zu den gefahrenen Autokilometern aus dem Einsprache-Verfahren) und 6/20 (neue Belege zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin).