C.- Mit Eingabe vom 20. Mai 2010 (Datum Poststempel: 21. Mai 2010) und Ergänzung vom 21. Juni 2010 erhoben X und Y Z Rekurs gegen die drei Einsprache-Entscheide. Sie beantragen deren Aufhebung und die Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung unter Berücksichtigung weiterer Beweismittel. Eventualiter sei die Veranlagung durch die Verwaltungsrekurskommission vorzunehmen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Vernehmlassung vom 30. August 2010 beantragte die Vorinstanz die kostenfällige Abweisung der Rekurse. Mit Schreiben vom 22. November 2010 nahmen die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Vorinstanz Stellung. Darin beantragten sie als