Sie beantragten für 2004 ein steuerbares Einkommen von Fr. Null, für 2005 von Fr. 50'329.-- und für 2006 von Fr. 78'457.--. Mit Schreiben vom 25. Januar 2010 forderte die Veranlagungsbehörde die Steuerpflichtigen auf, die Einsprachen mit zahlreichen Belegen zur selbständigen Erwerbstätigkeit zu ergänzen. Am 16. Februar 2010 gewährte der zuständige Steuerkommissär eine letzte Frist zur Einreichung der verlangten Unterlagen bis 3. März 2010. Mit Entscheiden vom 14. April 2010 wurden die Einsprachen gegen die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2004, 2005 und 2006 abgewiesen.