{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2011-08-18", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_I-1-2010-95_2011-08-18.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=2272050065381298214abb1549e8850b", "Checksum": "d60c90e940c72e4f621e4767c3073ad7"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["I/1-2010/95"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/95"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/95"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/95"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abgaben und öffentliche Dienstpflichten"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art 165 ff. StG, Art. 31 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Akteneinsicht im Einspracheverfahren; Heilung einer Verletzung des Akteneinsichtsrechts im Rekursverfahren. Steuerumgehung; im konkreten Fall wurden Verwaltung und Unterhalt einiger Liegenschaften, u.a. des selbstgenutzten Einfamilienhauses, durch die Ehefrau des Eigentümers nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/95)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 10:24:29", "Checksum": "ea366edd4e81a3cbee5ba4f25e65dd2e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 18.08.2011 I/1-2010/95\nRegeste:\nArt 165 ff. StG, Art. 31 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Akteneinsicht im Einspracheverfahren; Heilung einer Verletzung des Akteneinsichtsrechts im Rekursverfahren. Steuerumgehung; im konkreten Fall wurden Verwaltung und Unterhalt einiger Liegenschaften, u.a. des selbstgenutzten Einfamilienhauses, durch die Ehefrau des Eigentümers nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. August 2011, I/1-2010/95).\n\nDie Rekurrenten haben in ihren Rekursen die Entschädigungsfolge zulasten des\nStaates beantragt, jedoch keine näheren Ausführungen zu allfällig entstandenen\nAuslagen oder einem allfälligen Verdienstausfall gemacht. Für die Geltendmachung\neines Verdienstausfalls ist jedoch ein begründetes Gesuch unerlässlich. Was die\nnotwendigen Auslagen angeht, so haben die Rekurrenten ein sehr umfangreiches\nDossier mit Kopien sämtlicher Steuerakten im Doppel eingereicht (vgl. act. 6). In der\nRegel wäre dies nicht nötig, da die Vorinstanz sämtliche Akten von Amtes wegen\neinzureichen hat. Nachdem die überwiesenen Akten der Vorinstanz jedoch nicht\nvollständig sind (vgl. oben E. 3.c), erscheint es angemessen, den Rekurrenten für die\nKopien unter Berücksichtigung der Entschädigung im Parallelverfahren betreffend\ndirekte Bundessteuer eine Entschädigung von Fr. 150.-- zuzugestehen.\n\nDie ausseramtliche Entschädigung wird den am Verfahren Beteiligten nach Obsiegen\nund Unterliegen auferlegt (Art. 98bis VRP). Entsprechend dem Verfahrensausgang sind\nden Rekurrenten die ausseramtlichen Kosten vollumfänglich zu entschädigen. Der\nStaat (kantonales Steueramt) hat die Rekurrenten daher mit Fr. 150.-- zu entschädigen.\n\nEntscheid:\n\n1. Die Rekurse betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2004, 2005\n\nund 2006 werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.\n\n2. Die amtlichen Kosten von Fr. 2'400.-- trägt der Staat.\n\n3. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Rekurrenten den Kostenvorschuss\n\nvon Fr. 600.-- zurückzuerstatten.\n\n4. Der Staat (kantonales Steueramt) hat die Rekurrenten mit Fr. 150.-- zu\n\nentschädigen.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/21\n"}