1. A.X. wird für die Steuerjahre 2004 bis 2006 der vorsätzlichen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und mit einer Busse von Fr. 14'700.-- bestraft. 2. A.X. bezahlt die Kosten des Untersuchungsverfahrens von Fr. 500.--. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.-- (Entscheidgebühr) trägt der Staat. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/15