Unter anderem wegen dieser Prämien erhielt der Angeschuldigte in den Jahren 2004 bis und mit 2006 vom FC V. Leistungen, die deutlich über den als Spesen bezeichneten Pauschalen von Fr. 18'000.-- (2004 und 2005) und Fr. 22'500.-- (2006), nämlich bei Fr. 32'590.-- (2004), Fr. 25'476.-- (2005) und Fr. 34'130.-- (2006), lagen. Aufgrund dieser Umstände ist davon auszugehen, dass der Angeschuldigte wusste, dass die Vergütungen des FC V. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte