Dass aus seiner konsequenten Haltung deshalb auf ein schweres Verschulden geschlossen werde, könne er nicht nachvollziehen. In der Hauptverhandlung brachte der Angeschuldigte zudem vor, es seien tatsächlich hohe Kosten entstanden für die Fahrten zwischen N. und V. und zu Spielen der eigenen und fremder Mannschaften, das Büro zuhause, die Administration und die Weiterbildung.