Lohnabrechnungen mit Sozialversicherungsabzügen noch Lohnausweise ausgestellt. Er habe sich daher zu diesen Spesenentschädigungen aus steuerlicher Sicht keine weiteren Gedanken gemacht und diese über die gesamte Periode nie angegeben in der Meinung, dies sei rechtens. Es habe nie Anzeichen gegeben, dass er etwas falsch gemacht habe. Dass aus seiner konsequenten Haltung deshalb auf ein schweres Verschulden geschlossen werde, könne er nicht nachvollziehen.