Die Vorinstanz hat die zusätzlichen steuerbaren Einkünfte anhand dieser Gutschriften ermittelt, wobei sie im Jahr 2004 irrtümlicherweise die Zahlung vom 27. Februar 2004 über Fr. 2'800.-- nicht berücksichtigt hat und dementsprechend von Fr. 29'790.-- © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ausgegangen ist. Von den Einkünften hat sie pauschale Spesen von Fr. 5'000.-- im Jahr 2004 und von je Fr. 6'000.-- in den Jahren 2005 und 2006 abgezogen.