E.- Das Urteil wurde am 30. November 2010 dem Angeschuldigten mit Kurzbegründung mündlich verkündet und am folgenden Tag den Parteien schriftlich ohne Begründung mitgeteilt. Die Anklagebehörde verlangte am 3. Dezember 2010 innert der gesetzlichen Frist von 10 Tagen eine ausführliche Begründung. Erwägungen: