Im Nachhinein sei er schlauer. Aus seiner Tätigkeit als … habe er in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt etwa Fr. 100'000.--, monatlich rund Fr. 8'500.--, verdient. Er habe 2 schulpflichtige Kinder und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Das Haus in N. habe er verkauft und sei nach F. in ein neues © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Eigenheim gezogen. Im Schlusswort fügte der Angeschuldigte an, die Busse erscheine ihm relativ hoch. Eine Reduktion auf die Hälfte sei angemessen, weil er schlecht informiert gewesen sei.