Fussball habe er hobbymässig betrieben und Trainings- und Arbeitspläne abends zuhause erstellt. Zur Frage, ob er denn die Höhe der Einkünfte aus seiner Nebenerwerbstätigkeit nicht mit jenen der Ehefrau, die ebenfalls im Nebenerwerb tätig gewesen sei und ihre Einkünfte versteuert habe, verglichen habe, führte der Angeschuldigte aus, seine Frau habe im Gegensatz zu ihm einen Arbeitsvertrag gehabt, einen Lohnausweis erhalten und AHV- und andere Sozialbeiträge leisten müssen. Er sei ausgebildeter … und habe sich nie mit Steuern befasst. Im Nachhinein sei er schlauer.