Am 30. November 2010 fand die öffentliche Verhandlung statt. Vor Gericht erklärte der Angeschuldigte auf Befragen, er sei davon ausgegangen, die Einkünfte seien Spesenersatz gewesen. Es habe keinen Lohnausweis und keine AHV- und andere Sozialabzüge gegeben. Das Geld habe er zu einem grossen Teil für Spesen gebraucht. Er habe 5 Mal wöchentlich nach V. fahren, andere Fussballspiele anschauen, das Waschen des Tenüs bezahlen, Fussballschuhe kaufen, Weiterbildungskurse in Magglingen bezahlen und zuhause ein Büro, in welchem er Wochen-, Trainings- und Arbeitspläne erstellt habe, betreiben müssen. Oft sei ihm auch weniger als die Pauschale ausbezahlt worden.