D.- Am 3. Mai 2010 überwies das kantonale Steueramt die Strafsache der Verwaltungsrekurskommission zur Beurteilung. Der Angeschuldigte nahm keine Einsicht in die Akten und verzichtete auf eine Ergänzung der Einsprache. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte