C.- Die Rechtsabteilung/Strafen des kantonalen Steueramtes leitete am 8. März 2010 gegenüber A.X. gestützt auf die Feststellungen in der Nachsteuerverfügung ein Untersuchungsverfahren wegen nicht deklarierter Einkünfte aus unselbständigem Nebenerwerb als Trainer beim FC V. ein und stellte Bussen in der Höhe von 200% der Nachsteuer ohne Zins in Aussicht. Das Verfahren wurde für die Staats- und Gemeindesteuern am 29. März 2010 mit einem Strafbescheid, mit welchem A.X. unter Auferlegung von Verfahrenskosten von Fr. 500.-- mit Fr. 29‘540.-- gebüsst wurde, erledigt. Gegen den Strafbescheid erhob A.X. mit Eingabe vom 27. April 2010 Einsprache beim kantonalen Steueramt.