Am 29. Oktober 2009 eröffnete das kantonale Steueramt für die Steuerjahre 2004 bis und mit 2006 ein Nachsteuerverfahren und hielt fest, die Einkünfte aus der unselbständigen Nebenerwerbstätigkeit von A.X. beim FC V. von Fr. 24‘700.-- (2004), Fr. 19‘800.-- (2005) und Fr. 28‘600.-- (2006) seien steuerlich noch nicht erfasst worden. Nachdem sich A. u. B. X.-Y. nicht hatten vernehmen lassen, wurden sie am 13. November 2009 für 2004 bis 2006 mit Nachsteuern von Fr. 15‘635.30 (Kantons- und Gemeindesteuern 2004 bis 2006, davon Zins Fr. 865.15) veranlagt. Die Verfügung wurde unangefochten rechtskräftig.