B.- Im Veranlagungsverfahren für das Steuerjahr 2007 wurden A. u. B. X.-Y. am 9. Juli 2009 und ein zweites Mal am 5. August 2009 aufgefordert, Bescheinigungen aller Postund Bankkonti samt Postenauszügen mit Detailangaben zu den Ein- und Ausgängen einzureichen. Aus den Auszügen wurden Gutschriften des FC V. zugunsten von A.X. in der Höhe von Fr. 32‘590.-- (2004), Fr. 25‘476.-- (2005), Fr. 34‘130.-- (2006) und Fr. 28‘680.-- (2007) ersichtlich.