Sachverhalt: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte A.- A. u. B. X.-Y. wurden für die Staats- und Gemeindesteuern mit steuerbaren Einkommen von Fr. 53‘900.-- (2003), Fr. 50‘000.-- (2004), Fr. 41‘400.-- (2005) und Fr. 44‘900.-- (2006) und jeweils ohne steuerbares Vermögen veranlagt. Die Veranlagungen wurden unangefochten rechtskräftig.