© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Rekurrent selbst im Schreiben vom 30. April 2008 an die Vorinstanz ausgeführt, die Weiterführung der Erbengemeinschaft nach der Teilung vom 7. Dezember 2000 wäre "unsinnig" und "technisch auch sehr kompliziert" gewesen (act. 8/3).