646 Abs. 3 ZGB) und damit – was sich insbesondere bei Miteigentumsanteilen an Grundstücken zeigt – zum Objekt des Rechtsverkehrs wurde. Da diese vom Gesetz ermöglichte Verselbständigung und Verkehrsfähigkeit der Rechtsposition des Miteigentümers an der gemeinschaftlichen Sache in wirtschaftlicher Hinsicht von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. H. Rey, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, 3. Aufl. 2007, S. 177), haben sich mit der Überführung der Berechtigungen vom Gesamt- ins Miteigentum auch die tatsächlichen Verhältnisse in einer steuerrechtlich relevanten Weise verändert. Schliesslich hat der