Unter Erbgang ist der Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf die Erben im Zeitpunkt des Todes und die erbrechtliche Auseinandersetzung unter den Erben bis zum Abschluss der Erbteilung zu verstehen (Art. 537-640 des Schweizerischen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte