© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte zur Hälfte, d.h. zu Miteigentumsanteilen von ¼, auf I. G.-I. und M. I. übertragen. M. I. veräusserte am 31. Oktober 2007 seinen Miteigentumsanteil von ¼ zum Preis von Fr. 210'000.-- an seine Schwester I. G.-I. Der Kaufpreis wurde durch Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an den Grundstücken Nrn. 003 und 004, M-Strasse, S, die sich im Eigentum der Erbengemeinschaft H. I. sel. (verstorben am 20. April 2007), bestehend aus den Nachkommen I. G.-I und M. I., befanden, beglichen.