Allgemeine Voraussetzung für die Anerkennung von Berufsauslagen als abzugsfähige Aufwendungen (Gewinnungskosten) ist deren Notwendigkeit. Als notwendig gelten grundsätzlich alle Aufwendungen, deren Vermeidung dem Steuerpflichtigen nicht © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte