Im Einspracheverfahren überprüft die Einsprachebehörde die Veranlagungsverfügung auf ihre Rechtsmässigkeit und Richtigkeit, um sie in einem neuen Entscheid zu bestätigen, aufzuheben oder abzuändern. Die Einsprache gilt als echtes Rechtsmittel und verleiht dem Einsprecher einen Rechtsanspruch auf uneingeschränkte Überprüfung der Veranlagungsverfügung und auf Behebung sämtlicher festgestellter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte