Bei den auswärtigen Verpflegungskosten für den Wochenaufenthalt wurde lediglich für den Monat Januar 2002 ein reduzierter Abzug bei Verbilligung durch den Arbeitgeber von Fr. 21.-- pro Arbeitstag, insgesamt Fr. 420.--, zugelassen. Die am 7. Januar 2009 erhobenen und am 17. Januar 2010 begründeten Einsprachen hiess das kantonale Steueramt mit Entscheiden vom 25. März 2010 teilweise gut und veranlagte X für die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 18'900.-- (2002) und Fr. 24'800.-- (2003). Der Abzug für die auswärtige Verpflegung wurde auf Fr. 420.-- im Jahr 2002 belassen.