Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: I/1-2010/67 Stelle: Verwaltungsrekurskommission Rubrik: Abgaben und öffentliche Dienstpflichten Publikationsdatum: 17.02.2011 Entscheiddatum: 17.02.2011 Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 17.02.2011 Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG (SR 642.11). Als Gewinnungskosten können die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, von den Einkünften abgezogen werden. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit sind das die Kosten des Stellensuchenden, die zu den übrigen kosten zählen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. Februar 2011, I/1-2010/67).