© Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte erfahrungsgemässen Durchschnitts lag. Zum anderen lässt sich aber anhand der vorliegenden Akten und der Aussagen des Angeschuldigten an der Hauptverhandlung nicht mit einer für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichenden Genauigkeit schätzen, in welchem Umfang der Umsatz über dem im Jahresabschluss per 31. Dezember 2005 ausgewiesenen lag.