Die Schilderungen des Angeschuldigten, wonach das Angebot 2 für 1 während 8-9 Monaten im Jahr 2005, möglicherweise aber auch schon im Jahr 2004, jeweils während der gesamten Öffnungszeiten galt, führte zwar einerseits zu mehr Gästen, anderseits möglicherweise aber auch zu einem tieferen Umsatz je Gast. Weder der Zeitraum der Aktion noch die Gästezahlen lassen sich anhand der – nach 5 Jahren verständlicherweise – vagen Aussagen ausreichend zuverlässig schätzen. Auch zum Privatkonsum liegen lediglich vage Angaben vor.