Insgesamt resultierte ein Umsatz von knapp Fr. 340'000.--. Nach Abzug von Fr. 10'000.-- für die Mehrwertsteuer verblieb ein geschätzter Umsatz von Fr. 330'000.-- bei einem Warenaufwand gemäss Jahresabschluss von Fr. 114'210.30. Aus den vorliegenden Akten ist nicht ersichtlich, dass die angenommenen Bruttogewinnzuschläge jemals näher begründet worden wären. In der Ermessensveranlagung der U Bar GmbH vom 8. Oktober 2007 (act. 6) wird zur Begründung eines massgebenden Bruttogewinns von 75% auf nicht belegte "Erfahrenszahlen" verwiesen. In der Veranlagung der Gesellschaft wurden schliesslich auch die nach Warengruppen differenzierten Zuschläge nicht belegt. Ebensowenig