Im Schlusswort fügte der Angeschuldigte an, er führe keinen Betrieb mit 1 Mio. Franken Umsatz und 10 Angestellten. Auch heute noch gehe mancher Kaffee auf die Rechnung des Hauses. d) Das Urteil wurde dem Angeschuldigten und seinem Vertreter am 7. Dezember 2010 mit Kurzbegründung mündlich verkündet und den Verfahrensbeteiligten gleichentags schriftlich ohne Begründung mitgeteilt. Die Anklagebehörde verlangte am 15. Dezember 2010 innert der gesetzlichen Frist von 10 Tagen eine ausführliche Begründung. Erwägungen: