Der Angeschuldigte erklärte auf Befragen, eine geldwerte Leistung in der von der Steuerbehörde angenommenen Höhe sei unmöglich. Zur Nachfrage, wie gross die geldwerte Leistung denn gewesen sei, antwortete der Angeschuldigte, es habe überhaupt keine solche Leistung gegeben. Seit der Eröffnung im Mai 2002 verfüge die Bar über eine Registrierkasse, auf der alles getippt werde. Die Bar betreibe er auch heute noch in der Form der GmbH. Diese sei zwar in Liquidation, jedoch noch nicht gelöscht. Es sei vorgesehen, das Geschäft wieder als Einzelfirma zu führen. Das Haus an der S-Strasse gehöre ihm.