Das Verfahren wurde für die Staats- und Gemeindesteuern am 12. April 2010 mit einem Strafbescheid, mit welchem X unter Auferlegung von Verfahrenskosten von Fr. 300.-- der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und mit Fr. 14'340.-- gebüsst wurde, erledigt. Gegen den Strafbescheid erhob X mit Eingabe seines Vertreters vom 19. April 2010 Einsprache beim kantonalen Steueramt. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte