b) Die Rechtsabteilung/Strafen des kantonalen Steueramtes leitete am 22. Februar 2010 gegen X gestützt auf die Feststellungen in den Nachsteuerverfügungen vom 27. März 2009 ein Untersuchungsverfahren wegen nicht deklarierter geldwerter Leistungen der U Bar GmbH von Fr. 93'952.-- ein und stellte Bussen in der Höhe von 100% der Nachsteuern in Aussicht. Das Verfahren wurde für die Staats- und Gemeindesteuern am 12. April 2010 mit einem Strafbescheid, mit welchem X unter Auferlegung von Verfahrenskosten von Fr. 300.-- der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und mit Fr. 14'340.-- gebüsst wurde, erledigt.