Die U Bar GmbH wandte sich am 29. Dezember 2007 gegen die vorgeschlagene Ermessensveranlagung. Nach einer Besprechung vom 17. April 2008 schätzte die Veranlagungsbehörde gleichentags den Umsatz auf Fr. 330'000.-- und liess Kosten von Fr. 15'000.-- für einen Schadenfall nicht zum Abzug zu. Die Veranlagung der U Bar GmbH mit einem steuerbaren Gewinn von Fr. 25'200.-- wurde unangefochten rechtskräftig. Auf der steueramtlichen Meldung vom 27. Dezember 2007 wurde der Betrag der geldwerten Leistung handschriftlich auf Fr. 93'952.-- korrigiert (geschätzter Umsatz Fr. 330'000.-- abzüglich verbuchter Umsatz Fr. 236'048.--).