Sie ging – "basierend auf Erfahrenszahlen (Zuschlagssätze zum Warenaufwand/massgebender Bruttogewinn von 75%)" – von einem Umsatz von Fr. 400'000.-- aus (Bruttogewinn Fr. 285'789.70; 71,45% des Umsatzes), so dass sich ein steuerbarer Gewinn von Fr. 80'200.-- ergab. Am 27. Dezember 2007 erging vom kantonalen Steueramt eine steueramtliche Meldung an das Steueramt der Gemeinde V, wonach die U Bar GmbH X im Geschäftsjahr 2005 eine geldwerte Leistung von Fr. 163'952.-- (geschätzter Umsatz Fr. 400'000.-- abzüglich verbuchter Umsatz Fr. 236'048.--) erbracht habe. Die U Bar GmbH wandte sich am 29. Dezember 2007 gegen die vorgeschlagene Ermessensveranlagung.